Informationen für Mitglieder

Hinweise zur Fälligkeit der Beiträge

Am Ende jeden Jahres versenden wir Schreiben an unsere Mitglieder, in denen die Fälligkeit des Beitrages mitgeteilt wird.

Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass unser Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, und nicht, wie oft angenommen wird, dem Schuljahr. Beitragszahlungen ( z. Zt. 50,00 € p.a.) sind für das Geschäftsjahr jeweils im Januar fällig, bei Eintritt für das Eintrittsjahr in voller Höhe und bei Austritt noch bis zum Ablauf der Mitgliedschaft. Diese endet gemäß Satzung nicht automatisch mit Beendigung der Schullaufbahn des Kindes, sondern nur durch schriftliche Austrittserklärung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalenderjahresende. Selbstverständlich sind auch künftig Beiträge und Spenden an unseren Verein steuerlich absetzbar, die meisten Überweisungsträger enthalten hierfür bereits einen vereinfachten Spendennachweis, der in Verbindung mit dem Kontoauszug bei Zuwendungen bis 200 € als vereinfachter Spenden- / Beitragsnachweis für das Finanzamt dient. Dies gilt auch für die Teilnehmer am Lastschriftverfahren. Eine gesonderte Spendenbescheinigung sollte daher bitte nur bei höheren Beträgen angefordert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: mitglieder@vdf-gg.de

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